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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Präambel

Handeln mit Präzision. Nachhaltigkeit in allen Prozessen. Vertrauen durch Ergebnisse.

Diese Grundsätze prägen unser tägliches Handeln und bilden die Grundlage jeder Zusammenarbeit.

Bei der realisierwerk gmbh verstehen wir jedes Projekt als Ausdruck von Verantwortung. Unser Anspruch ist es, Bauherrschaften, Investoren und Immobilieneigentümer mit Fachkompetenz, Weitblick und persönlichem Engagement durch sämtliche Projektphasen zu begleiten.

Nachhaltigkeit bedeutet für uns, Entscheidungen so zu treffen, dass sie langfristig Bestand haben – wirtschaftlich, gestalterisch und technisch. Qualität entsteht dort, wo Sorgfalt, Transparenz und verantwortungsvolles Handeln zusammenkommen. Deshalb planen wir vorausschauend, kommunizieren offen und behalten Kosten, Termine und Qualität jederzeit im Blick.

Wir verstehen erfolgreiche Projekte als Ergebnis einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit. Vertrauen, gegenseitiger Respekt und nachvollziehbare Entscheidungen schaffen die Basis für Lösungen, die Bestand haben – weit über die Fertigstellung eines Projekts hinaus.

Als unabhängige Bauherrenvertretung und Projektmanagerin begleiten wir unsere Auftraggeberschaft bei der Planung, Koordination und Realisierung von Bau- und Immobilienprojekten. Wir setzen uns mit höchstem Engagement für eine wirtschaftlich, technisch und qualitativ optimale Umsetzung ein. Einen bestimmten wirtschaftlichen, finanziellen oder baulichen Erfolg können wir aufgrund der Vielzahl externer Einflussfaktoren jedoch nicht garantieren.

Diese Grundlagen unserer Zusammenarbeit bilden den Rahmen für sämtliche Dienstleistungen der realisierwerk gmbh und schaffen Klarheit für eine faire, transparente und erfolgreiche Zusammenarbeit.

1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Dienstleistungen der realisierwerk gmbh, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich schriftlich etwas Abweichendes vereinbart wird. Mit der Auftragserteilung gelten sie als anerkannt. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn die realisierwerk gmbh ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.

2. Unsere Dienstleistungen

Die realisierwerk gmbh erbringt insbesondere Leistungen in den Bereichen Bauherrenvertretung, Projektentwicklung, Projektmanagement, Bauleitung, Kostenplanung und Kostenkontrolle, Terminplanung, Baukoordination, Immobilienberatung, Immobilienvermittlung sowie die Begleitung von Neu-, Umbau- und Sanierungsprojekten. Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach Offerte oder Vertrag.

3. Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt durch die schriftliche oder elektronische Annahme einer Offerte durch den Auftraggeber oder durch eine schriftliche elektronische oder mündliche Auftragserteilung mit anschliessender Auftragsbestätigung durch die realisierwerk gmbh zustande. Mündliche Abreden sind nur verbindlich, wenn sie von der realisierwerk gmbh schriftlich oder elektronisch bestätigt werden. Offerten sind, sofern darin nichts anderes angegeben ist, während 10 Tagen ab Ausstellungsdatum gültig.

4. Zusammenarbeit

Eine erfolgreiche Projektabwicklung setzt eine offene und partnerschaftliche Zusammenarbeit voraus. Die realisierwerk gmbh informiert transparent über Projektstand, Kosten und Termine. Entscheidungen werden gemeinsam vorbereitet und nachvollziehbar dokumentiert.

5. Zusammenarbeit mit Dritten

Zur Erfüllung ihrer Aufgaben arbeitet die realisierwerk gmbh mit qualifizierten Architekten, Fachplanern, Unternehmern und Lieferanten zusammen. Vertragsverhältnisse mit Drittunternehmen entstehen grundsätzlich direkt zwischen dem Auftraggeber und dem jeweiligen Drittunternehmen, sofern die realisierwerk gmbh nicht ausdrücklich im Namen und für Rechnung des Auftraggebers handelt. Die realisierwerk gmbh haftet nicht für Leistungen, Mängel, Verzögerungen oder Pflichtverletzungen solcher Drittunternehmen, soweit ihr nicht eine eigene Pflichtverletzung bei deren Auswahl, Instruktion oder Koordination vorzuwerfen ist.

6. Honorare und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung richtet sich nach Offerte, Vertrag oder effektivem Aufwand. Sämtliche Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Die realisierwerk gmbh ist berechtigt, dem Projektfortschritt entsprechende Akontorechnungen zu stellen. Rechnungen sind innert zehn Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Auftraggeber ohne Mahnung in Verzug. Die realisierwerk gmbh kann ab Verzugseintritt einen Verzugszins von 5 % pro Jahr verlangen und nach vorgängiger schriftlicher Mahnung weitere Leistungen bis zur vollständigen Zahlung einstellen; weitergehende gesetzliche Rechte bleiben vorbehalten.

7. Mitwirkungspflichten
Der Auftraggeber stellt der realisierwerk gmbh sämtliche für die Projektabwicklung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge, Vollmachten und Entscheidungen vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung. Er prüft die ihm zur Genehmigung oder Freigabe vorgelegten Unterlagen innert angemessener Frist. Verzögerungen, Mehraufwand oder Mehrkosten, die auf unrichtige, unvollständige oder verspätet bereitgestellte Mitwirkungen oder Entscheidungen des Auftraggebers zurückzuführen sind, gehen zu dessen Lasten. Vereinbarte Termine verlängern sich angemessen.

8. Zusatzleistungen und Projektänderungen

Leistungen ausserhalb des vereinbarten Leistungsumfangs sowie Projektänderungen werden transparent ausgewiesen und nach Aufwand oder gemäss separater Vereinbarung verrechnet. Auswirkungen auf Termine und Kosten werden vorgängig kommuniziert, soweit diese bei für die realisierwerk gmbh erkennbar sind. Dringliche Massnahmen zur Abwehr eines drohenden Schadens oder zur Einhaltung behördlicher Vorgaben darf die realisierwerk gmbh auch ohne vorgängige Zustimmung des Auftraggebers veranlassen, wenn dessen rechtzeitige Weisung nicht eingeholt werden kann; sie informiert den Auftraggeber unverzüglich darüber.

9. Projektsteuerung, Offerten und Vergaben

Unternehmerofferten werden durch die realisierwerk gmbh mit der vertraglich geschuldeten Sorgfalt geprüft und dem Auftraggeber zur Entscheidung unterbreitet. Die Vergabe von Arbeiten und Lieferungen sowie der Abschluss entsprechender Verträge erfolgen grundsätzlich durch den Auftraggeber, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

10. Termine und Kostenmanagement

Terminprogramme, Kostenschätzungen, Kostenberechnungen und Budgets werden auf Grundlage der bei ihrer Erstellung verfügbaren Informationen und mit der vertraglich geschuldeten Sorgfalt erstellt. Sie stellen, soweit nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart, Prognosen dar. Lieferengpässe, behördliche Auflagen, Witterungseinflüsse, Marktveränderungen, Ereignisse höherer Gewalt sowie Entscheidungen oder Pflichtverletzungen Dritter können Anpassungen von Kosten und Terminen erforderlich machen und liegen ausserhalb des Einflussbereichs der realisierwerk gmbh.

Bei Umbauten und Sanierungen können verdeckte oder bei einer üblichen Bestandesaufnahme nicht erkennbare Mängel an bestehenden Bauteilen auftreten. Solche Umstände können zusätzliche Arbeiten, Kosten oder Terminverschiebungen verursachen. Der Auftraggeber trägt das Risiko derartiger Bestandmängel.

11. Haftung

Die realisierwerk gmbh erbringt ihre Dienstleistungen fachgerecht und mit der Sorgfalt, die nach Art und Umfang des jeweiligen Auftrags üblich ist, unter Beachtung der anerkannten Regeln der Bau- und Projektpraxis. Die realisierwerk gmbh garantiert aufgrund der Vielzahl externer Einflussfaktoren jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen, finanziellen oder baulichen Erfolg.

Die realisierwerk gmbh haftet ausschliesslich für direkte Schäden, die dem Auftraggeber nachweislich durch eine vorsätzliche oder grobfahrlässige Pflichtverletzung der realisierwerk gmbh verursacht wurden. Soweit gesetzlich zulässig, ist jegliche weitere Haftung ausgeschlossen.

Soweit gesetzlich zulässig und vorbehaltlich einer eigenen Pflichtverletzung der realisierwerk gmbh besteht insbesondere keine Haftung für:

  • Leistungen, Mängel oder Verzögerungen von Architekten, Fachplanern, Unternehmern, Lieferanten oder weiteren Drittunternehmen; 

  • Entscheidungen oder Auflagen von Behörden; 

  • Lieferengpässe, Materialpreisänderungen oder Marktveränderungen; 

  • Terminverschiebungen aufgrund von Witterung, höherer Gewalt oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen; 

  • wirtschaftliche Entscheidungen oder Investitionen der Auftraggeberschaft; 

  • indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn; und

  • leichte Fahrlässigkeit.

 

Bei Umbauten und Sanierungen können trotz sorgfältiger Planung verdeckte oder zum Zeitpunkt der Bestandesaufnahme nicht erkennbare Mängel an bestehenden Bauteilen auftreten. Solche Umstände liegen ausserhalb unseres Einflussbereichs und können zusätzliche Arbeiten, Mehrkosten oder Terminverschiebungen erforderlich machen. Für daraus entstehende Folgen übernimmt die realisierwerk gmbh keine Haftung.

Kostenberechnungen, Terminprogramme und Projektprognosen beruhen auf den zum jeweiligen Zeitpunkt bekannten Grundlagen und mit der vertraglich geschuldeten Sorgfalt erstellt. Sie können sich durch Marktveränderungen, behördliche Anforderungen, Unternehmerofferten oder andere nicht von der realisierwerk gmbh zu vertretende Faktoren verändern. Haftungsansprüche können daraus nur abgeleitet werden, soweit die realisierwerk gmbh eine ihr vorwerfbare Pflichtverletzung begangen hat.

Die gesamte Haftung der realisierwerk gmbh aus und im Zusammenhang mit dem jeweiligen Auftrag ist auf die für den betreffenden Auftrag effektiv bezahlte Vergütung, höchstens jedoch auf dem in der jeweiligen Auftragsbestätigung genannten Honorarbetrag beschränkt. Diese Begrenzung gilt nicht für Schäden, die vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurden, und nicht für zwingende gesetzliche Haftung.

12. Geistiges Eigentum
Sämtliche Konzepte, Pläne, Visualisierungen, Berechnungen, Offerten und Projektunterlagen sowie die daran bestehenden Urheber- und sonstigen Schutzrechte verbleiben bei der realisierwerk gmbh oder den jeweiligen Rechteinhabern. Nach vollständiger Bezahlung der geschuldeten Vergütung erhält der Auftraggeber ein nicht ausschliessliches, nicht übertragbares Recht, die für ihn erstellten Unterlagen ausschliesslich für die Realisierung, Nutzung, den Unterhalt und die Änderung des betreffenden Projekts zu verwenden. Jede darüberhinausgehende Nutzung, Bearbeitung, Vervielfältigung, Weitergabe an Dritte oder Verwendung für andere Projekte bedarf der vorgängigen schriftlichen Zustimmung der realisierwerk gmbh, soweit sie nicht zur vertragsgemässen Projektrealisierung erforderlich ist.

13. Datenschutz und Vertraulichkeit

Personendaten werden im Einklang mit dem anwendbaren Datenschutzrecht, insbesondere dem schweizerischen Datenschutzgesetz, bearbeitet. Jede Partei behandelt alle nicht allgemein bekannten kaufmännischen, technischen, finanziellen und projektbezogenen Informationen der anderen Partei vertraulich und verwendet sie ausschliesslich zur Durchführung des Vertrags. Diese Pflicht gilt nicht für Informationen, die nachweislich rechtmässig bekannt waren, ohne Verletzung dieser Pflicht öffentlich bekannt werden, rechtmässig von Dritten ohne Geheimhaltungspflicht erlangt werden oder aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen; die offenlegungspflichtige Partei informiert die andere Partei, soweit rechtlich zulässig, vorgängig. Die Vertraulichkeitspflicht gilt während der Vertragsdauer und während fünf Jahren danach.

14. Referenzprojekte

Die realisierwerk gmbh ist berechtigt, abgeschlossene Projekte als Referenz zu dokumentieren und zu veröffentlichen, sofern keine berechtigten Interessen des Auftraggebers entgegenstehen oder dieser der Veröffentlichung schriftlich widerspricht.

15. Kündigung

Beide Parteien können den Vertrag unter Beachtung der zwingenden gesetzlichen Bestimmungen jederzeit schriftlich kündigen. Im Fall einer Kündigung vergütet der Auftraggeber der realisierwerk gmbh die bis zum Wirksamwerden der Kündigung vertragsgemäss erbrachten Leistungen sowie nachgewiesene, nicht anderweitig vermeidbare Auslagen und Verpflichtungen gegenüber Dritten. Kündigt der Auftraggeber zur Unzeit im Sinne von Art. 404 OR, bleibt der Anspruch der realisierwerk gmbh auf Ersatz des daraus entstehenden Schadens vorbehalten. Die realisierwerk gmbh übergibt dem Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung der fälligen Vergütung die bis dahin erstellten und für die Fortführung des Projekts erforderlichen Unterlagen im vorhandenen Bearbeitungsstand.

16. Schlussbestimmungen

Auf den Vertrag ist materielles schweizerisches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz der realisierwerk gmbh, sofern keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften etwas anderes vorsehen.

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Unser Versprechen

Wir verstehen jedes Projekt als partnerschaftliche Zusammenarbeit. Offenheit, Ehrlichkeit, Transparenz und gegenseitiges Vertrauen bilden die Grundlage unseres Handelns.

Unser Anspruch ist es, nachhaltige Werte zu schaffen und Projekte mit höchster Sorgfalt, wirtschaftlichem Denken und echter Leidenschaft zu begleiten. Wir freuen uns darauf, gemeinsam mit Ihnen Lösungen zu entwickeln, die Bestand haben.

Version 2.0 | August 2026

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